Service & Beratung
Garantieerklärung

Unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gewährt Metabo Garantie gemäß den Gesetzen Ihres Landes, mindestens jedoch 1 Jahr, beginnend mit dem Verkaufsdatum der Maschine an den Endverbraucher.

Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf Mängel, die auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind.

Bei Geltendmachung eines Garantieanspruches ist der Original-Verkaufsbeleg mit Verkaufsdatum beizufügen. Garantiereparaturen dürfen ausschließlich von autorisierten Metabo Garantie-Service-Stationen durchgeführt werden.

Von der Garantie ausgeschlossen sind:

  • unsachgemäße Anwendungen, wie z.B. Überlastung der Maschine oder Verwendung von nicht zugelassenen Einsatzwerkzeugen
  • Gewaltanwendung, Beschädigung durch Fremdeinwirkungen oder durch Fremdkörper, z.B. Sand oder Steine
  • Schäden durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung, z.B. Anschluss an eine falsche Netzspannung oder Stromart oder Nichtbeachtung der Aufbauanleitung
  • normaler Verschleiß

Von der Garantie ebenfalls ausgeschlossen sind teilweise oder komplett demontierte Maschinen.

XXL - Garantie (Die Metabo 3-Jahres-Garantie)

Wird eine ab Januar 2004 gekaufte Maschine innerhalb von 4 Wochen registriert, gewährt Metabo eine erweiterte Garantie von  3 Jahren, ebenfalls beginnend mit dem Verkaufsdatum der Maschine an den Endverbraucher/Käufer.

Die Registrierung erfolgt ausschließlich online unter www.metabo.com/xxl und kann online vom Käufer selbst durchgeführt werden. Der Käufer erhält seine XXL Garantiebestätigung per Email zugeschickt oder kann diese direkt ausdrucken. Diese Bestätigung ist immer maschinenbezogen.

Bei Geltendmachung eines Garantieanspruches ist die XXL-Garantie -Bestätigung bzw. der Registrierungsausdruck dem Orginal-Verkaufsbeleg mit Verkaufsdatum beizufügen.


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Garantie - ja oder nein?

Diese Broschüre vereinfacht die Garantieprüfung an Hand einer Checkliste und zeigt beispielhaft typische Ausfallursachen.